Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote. Zusätzlich – und im Zweifel vorrangig – gelten die dem jeweiligen Vertrag beigefügten speziellen Geschäftsbedingungen.
1.2 Ihre etwa entgegenstehenden Geschäftsbedingungen werden auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote, Preislisten, Rundschreiben, Beschreibungen und technische Daten sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen.
2.3 Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer. Ein Verkauf an Verbraucher ist ausgeschlossen.

3 Installation, Schulung und Beratung
3.1 Für zusätzlich gesondert vereinbarte Dienstleistungen wie Installation, Schulung und Einweisung in die Bedienung gelieferter Soft- oder Hardware gelten ergänzend die §§ 611 ff. BGB.
3.2 Im Falle einer entsprechenden Vereinbarung über zusätzliche Leistungen stellen Sie die erforderlichen Räumlichkeiten und technische Ausstattung zur Verfügung.

4 Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang; Abnahme
Als Kaufmann sind Sie verpflichtet, gelieferte Soft- oder Hardware nach Erhalt entsprechend § 377 HGB auf Fehler zu prüfen und uns erkennbare Fehler unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, von uns geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5 Preise
5.1 Die Preise verstehen sich in EURO ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und Umsatzsteuer. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung.
5.2 Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.

6 Lieferfrist
6.1 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.2 Im Falle höherer Gewalt oder sonst von uns nicht zu vertretender Hindernisse verlängern sich Lieferfristen angemessen und es tritt kein Verzug ein. Lösen Sie sich aufgrund einer Leistungsverzögerung vom Vertrag, ist ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.

7 Annahmeverzug
Kommen Sie mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn Sie nicht nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.

8 Gewährleistung
8.1 Im Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und Komplexität der Software können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Software Ihren speziellen Anforderungen entspricht, es sei denn solche Gewährleistungen wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wir machen insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Übergabe bzw. Bereitstellung der Software bzw. Leistung. Mängel werden innerhalb der Mängelgewährleistungsfrist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben. Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches haben Sie das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
8.3 Gewährleistungsansprüche sind in Textform geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Wir werden nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen.
8.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Sie entgegen Ziffer 4. Ihrer Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommen. Werden von Ihnen oder Dritten Veränderungen an der gelieferten Soft- oder Hardware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, Sie weisen nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

9 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haften wir (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Sie sind verpflichtet, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die Software zu nutzen, und vor der Installation der Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor Sie eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornehmen, Ihre Daten zu sichern. Soweit Sie ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von Ihnen oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haften wir nicht. Wir übernehmen keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.

10 Zahlung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten, über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
10.2 Sie sind zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem entsprechenden Vertrag unser Eigentum.

12 Schlussbestimmungen
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sollen nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt werden, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Rheine. Falls Sie Kaufmann sind oder Ihren Sitz im Ausland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Rheine vereinbart.

Stand 02/2017